Herzlich Willkommen | Warum versichern lassen? | Hier gibt es Seiten, die weiter informieren | Einiges über Pferde | Was die Versicherung abdeckt... | Pferdehaftpflichtversicherung | Pferdekrankenversicherung | Pferde OP-Krankenversicherung | Pferde Raub- und Diebstahlversicherung | Haftpflichtversicherung Schul- und Verleihpferde | Leibesfruchtversicherung | Haftpflichtversicherung Traber und Rennpferde | Haftpflichtversicherung Therapiepferde | Fohlenversicherung | Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung | Versicherung Weidetiere

pferde-krankenversicherung

 

Die Zeit kurz vor und während der Geburt ist für ein Fohlen die Zeit der größten Gefährdung. Eine Leibesfruchtversicherung bietet Schutz bereits vor der Geburt. Der Beginn dieser Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt. Im Versicherungsfall leistet die Versicherung bis zum 28. Tag nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall.

Ab dem 29. Tag nach der Geburt bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ist das Fohlen bei Schäden durch Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub oder Diebstahl mitversichert.