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Die Pferde OP-Krankenversicherung übernimmt Operationskosten bis zum zweifachen Satz der Gebührendordnung für Tierärzte. Der einfache Satz übernimmt „normale“ Behandlungen, während der zweifache Satz Notoperationen und komplizierte Operationen abdeckt.

Ist eine Selbstbeteilung gewählt, gilt sie pro Versicherungsfall. Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf alle notwendigen versicherten Operationen, die ohne Höchstgrenzen übernommen werden. Nachbehandlungen innerhalb von 5 Tagen nach der Operation sind ebenfalls mitversichert.