Herzlich Willkommen | Warum versichern lassen? | Hier gibt es Seiten, die weiter informieren | Einiges über Pferde | Was die Versicherung abdeckt... | Pferdehaftpflichtversicherung | Pferdekrankenversicherung | Pferde OP-Krankenversicherung | Pferde Raub- und Diebstahlversicherung | Haftpflichtversicherung Schul- und Verleihpferde | Leibesfruchtversicherung | Haftpflichtversicherung Traber und Rennpferde | Haftpflichtversicherung Therapiepferde | Fohlenversicherung | Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung | Versicherung Weidetiere

pferde-krankenversicherung

 

Bei der Pferdekrankenversicherung gibt es oft viele verschiedene Varianten. Ein genauer Vergleich ist hierbei durchaus lohnend. Oft kann man zwischen einer Pferdekrankenversicherung für Operationskosten sowie einer Pferdekrankenversicherung für ambulante Kosten wählen. Die Deckungßummen belaufen sich in der Regel auf die Erstattung bis zum einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Versicherte Operationen infolge von Unfall oder Krankheit werden ohne Höchstgrenzen nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung übernommen.

Ebenso sind Nachbehandlungen und verordnete Arzneimittel bis 5 Tage nach dem Operationstag während der Vertragslaufzeit eingeschloßen. Der Tierarzt kann frei gewählt werden. Meistens gilt der Versicherungßchutz aber nur für das Gebiet der Bundesrepublik. Für Auslandsaufenthalte muß ein gesonderter Versicherungßchutz vereinbart werden. Wichtig ist auch zu beachten, daß bei manchen Versicherungsgesellschaften eine Altersbeschränkung für die Aufnahme besteht.